Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen CRAZY CARS Oldtimer Vermietung

Crazy Cars Chemnitz vermietet seine Fahrzeuge nur mit Chauffeur. Das gewünschte Fahrzeug kann nach Absprache am Standort gerne besichtigt werden.

Fahrtziel, Fahrtstrecke sowie die Zeitplanung müssen zeitnah (möglichst bei Auftragserteilung) schriftlich mitgeteilt werden. Der Einsatz beginnt mit Abfahrt vom Standort des Fahrzeugs und endet mit der Rückkehr zum Standort.

Der Fahrzeugmieter stellt sicher, dass die vorgesehene Fahrstrecke für das gemietete Fahrzeug ohne Gefährdung für das Fahrzeug und die Insassen befahrbar ist und die Wendepunkte für das jeweilige Fahrzeug ausreichend dimensioniert sind. Parkgenehmigungen und eventuell andere erforderliche Genehmigungen im Hinblick auf die Fahrstrecke und das Fahrtziel sind vom Mieter einzuholen und dem Chauffeur rechtzeitig auszuhändigen.

Der Mietvertrag ist mit schriftlicher Bestätigung des Kundenauftrags durch Crazy Cars Chemnitz abgeschlossen. Der Mieter leistet bei Hochzeits- und Eventfahrten spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung von 100 Euro auf den Endpreis. Die Restzahlung auf den Endpreis ist 14 Kalendertage vor dem Fahrttermin fällig. Sollte der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt die Restzahlung nicht leisten, hat er keinen Anspruch auf die Ausführung des Fahrauftrages und auch nicht auf die Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung.

Kann der Fahrauftrag durch Erkrankung des Chauffeurs oder behördliche Maßnahmen nicht ausgeführt werden, hat der Fahrzeugmieter Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages. Anderweitige Ansprüche können in den genannten Fällen nicht geltend gemacht werden.

Unsere Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet, jährlich vom TÜV überprüft und befinden sich in einwandfreiem Zustand. Dennoch können aufgrund des Alters unvorhersehbare technische Defekte auftreten, für die keine Haftung übernommen werden kann. Ebenso kann keine Haftung für unvorhersehbare widrige Umstände wie Verkehrshindernisse (z.B. Verkehrsstaus, Baustellen etc.), Unwetter o.ä. übernommen werden. In den genannten Fällen können Schadensersatzansprüche vom Fahrzeugmieter nicht geltend gemacht werden.

Das Anbringen von Blumenschmuck am Auto ist nach Absprache möglich. Blumenschmuck wird vom Fahrzeugmieter gestellt, darf keine Metallteile (z.B. Draht) oder andere Teile enthalten, die das Fahrzeug beschädigen können und muss mittels ausreichend starkem Sauger anzubringen sein. Das Anbringen und Abnehmen des Blumenschmucks am Auto erfolgt durch den Chauffeur oder den Floristen. Für dennoch auftretende Schäden am Fahrzeug wie auch für anderweitig durch den Mieter verursachte Fahrzeugschäden haftet der Fahrzeugmieter.

Jeder Fahrzeugeinsatz ist entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für Mietfahrzeuge versichert. Chemnitz Crazy Cars haftet nicht für Schäden, die durch Fremdverschulden zu vertreten sind. Entsprechende Schadensersatzansprüche sind an den Verursacher zu stellen. Die Haftung für durch Chemnitz Crazy Cars verursachte Sachschäden ist auf 500 Euro begrenzt.

Wird das Fahrzeug für Ausstellungen, Werbeaktionen o.ä. angemietet, hat der Mieter für einen diebstahlsicheren Standplatz und Schutz vor unbefugtem Hantieren am Fahrzeug zu sorgen. Der Mieter haftet für das Abhandenkommen des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, ebenso für Beschädigungen durch Dritte oder Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat.

Sämtliche Abreden, Neben- und Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

Gerichtsstand ist Chemnitz.